Zum 1. Januar 2023 wird es, eine Änderung im Umsatzsteuergesetz geben. Schülerfirmen sind demnach künftig umsatzsteuererklärungspflichtig, wenn sie entsprechend unternehmerisch tätig sind. Dies führt dazu, dass die Abgabe einer Steuererklärung ab diesem Zeitpunkt für alle Schülerfirmen verpflichtend wird, da die Schülerunternehmen als Teil des wirtschaftlichen Geschehens angesehen werden.