Go Back JUNIOR Navigator: 7.2 Kapitalgeberverzeichnis verwalten

Anteilscheine und Förderurkunden - eure finanzielle Grundlage

Über den Verkauf eurer Wertpapiere erwirtschaftet ihr eine erste finanzielle Grundlage für euer Unternehmen. Das Geld, das ihr über diesen Verkauf erhaltet, nennt man Grundkapital. Es wird nicht wie alle sonstigen Einnahmen über das Einnahmenbuch erfasst, sondern im Kapitalgeberverzeichnis. 

Jeder Kapitalgeber zahlt euch für den Erwerb eines Anteilsscheins einen festgelegten Betrag von 10 Euro. Füllt vor Verkauf eure Anteilsscheine aus (Unternehmensname, Registrier-Nummer, Anteilsschein-Nummer etc.). Bitte füllt auch auf der Rückseite den "Beleg für die JUNIOR Unternehmen" aus. Diesen Teil schneidet ihr nach Verkauf ab und behaltet ihn für eure Unterlagen. Einen Teil der Angaben benötigt ihr für den Eintrag ins Kapitalgeberverzeichnis. Hierüber wird dann schließlich auch euer Grundkapital erfasst. 

Solltet ihr alle Anteilsscheine des Anteilsschein-Blocks (90 Stück) verkaufen, bekommt ihr also ein Grundkapital von 900 Euro. Im Gegenzug erhält der Kapitalgeber dadurch eine Beteiligung an eurem Unternehmen. Der Wert seiner Unternehmensbeteiligung ändert sich im Verlaufe des JUNIOR Jahres und hängt davon ab, wie erfolgreich euer JUNIOR expert Unternehmen wirtschaftet. Das Geld, das ihr als JUNIOR expert Unternehmen durch die Vergabe von Anteilsscheinen erhaltet, gehört euch also nicht. Am Ende des JUNIOR Jahres haben eure Kapitalgeber einen Anspruch darauf, den entsprechenden Wert des Anteilsscheins ausgezahlt zu bekommen. 

Durch den Verkauf der Wertpapiere – in eurem Fall Förderurkunden – erhaltet ihr euer Grundkapital. Eure Förderurkunden nehmen einen Wert zwischen 5 und 10 Euro ein. Füllt vor Verkauf eure Förderurkunde aus (Unternehmensname, Registrier-Nummer, Anteilsschein-Nummer etc.). Bitte füllt auch auf der Rückseite den "Beleg für die JUNIOR Unternehmen" aus. Diesen Teil schneidet ihr nach Verkauf ab und behaltet ihn für eure Unterlagen. Einen Teil der Angaben benötigt ihr für den Eintrag ins Kapitalgeberverzeichnis. Hierüber wird dann schließlich auch euer Grundkapital erfasst. Das Geld, das ihr über den Verkauf von Förderurkunden erhaltet, gehört eurem Unternehmen und muss nicht wieder an die Förderer zurückgegeben werden. 

 

 

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