Verkaufskanäle auswählen
Die Auswahl der passenden Verkaufskanäle ist sehr wichtig - unabhängig davon, ob euer JUNIOR Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet. Das Ziel lautet:
Kunden sollen möglichst schnell und einfach an das gewünschte Produkt gelangen.
Eine Möglichkeit ist die Eröffnung eines Onlineshops auf eurer Website. In diesem Fall bestellen die Kunden per E-Mail oder Onlineformular und erhalten die Ware auf dem Postweg.
Um die Kundschaft beim Onlinekauf zu schützen, gelten besondere Rechte und Pflichten. Dazu zählt z. B. das Widerrufsrecht, durch das der Kunde dem Kauf auch noch zwei Wochen nach Erhalt der bestellten Ware widersprechen kann. Als Verkäufer seid ihr beim Onlineverkauf u. a. in der Informationspflicht. Dazu gehört, dass ihr Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfasst und online zugänglich macht. Wenn ihr einen Onlineshop eröffnen möchtet, hilft euch die JUNIOR Geschäftsstelle mit ausführlichen Informationen zu Rechten und Pflichten im Onlinehandel gern weiter.
Die einfachste Möglichkeit, eure Produkte online zu verkaufen, ist der JUNIOR Marketplace - DER Onlineshop für alle JUNIOR Unternehmen. Hier könnt ihr euch kostenlos registrieren, eure Produkte anlegen, eure Bankverbindung hinterlegen und dann darüber online verkaufen. Alles Weitere ist bereits für euch vorbereitet! Erste Infos findet ihr in den FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet ihr im Leitfaden.
Eine Alternative zum Verkauf von Angesicht zu Angesicht oder durch Onlineshops ist der Verkauf durch Handelspartnerschaften mit anderen Unternehmen. Vielversprechend für eine solche Kooperation sind z. B. kleine Läden aus der näheren Umgebung, die eure Produkte in ihr Angebot aufnehmen. Am einfachsten ist es, wenn ihr mit diesen Läden eine Kooperation schließt, bei der die Läden eure Produkte auf Provisionsbasis verkaufen. Dies könnte z. B. so funktionieren:
Ein Laden bietet euer Produkt in seinen Verkaufsräumen an. Für jedes verkaufte Produkt erhält der Händler eine Verkaufsprovision in Höhe von 10 %. Ein Rechenbeispiel:
Das Produkt wird im Laden für 10,00 Euro verkauft. Die Provision von 1,00 Euro behält der Händler. Hiervon muss er 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Sein Gewinn beträgt 0,81 Cent. Die übrigen 9,00 Euro bekommt ihr und verbucht diese als Einnahme in der JUNIOR Buchführung.
Sonderfall Dienstleistungen: Eine Dienstleistung wird meist erst dann bezahlt, wenn die Leistung erbracht wurde. Denkt z. B. an den Frisörbesuch, bei dem ihr erst zahlt, wenn die Haare geschnitten wurden. Mit einem kleinen Verkaufstrick könnt ihr erreichen, dass ihr das Geld vor Erbringung eurer Leistung erhaltet. Angenommen ihr bietet Nachhilfe für Schüler an. In dem Fall könntet ihr „Nachhilfegutscheine“ z. B. im Wert von 10 Euro verkaufen, die Schüler bei euch einlösen. Die Gültigkeit dieser Gutscheine muss selbstverständlich in der Laufzeit des JUNIOR Unternehmens liegen und ihr müsst zuverlässig und flexibel sein, wenn es darum geht, die Leistung zu erbringen.
- 4.1 Mitarbeiter motivieren
- 4.2 Zusammenarbeit im Team organisieren
- 4.3 Verkauf der Anteilscheine organisieren
- 4.4 Termine im Blick halten
- 4.5 Mit dem Umfeld kommunizieren
- 6.1 Mit dem Umfeld kommunizieren
- 6.2 Protokolle erstellen
- 6.3 Lohnbücher führen
- 6.4 Hauptversammlung organisieren
- 6.5 Veranstaltungsteilnahmen vorbereiten
- 7.1 Bankkonto eröffnen
- 7.2 Kapitalgeberverzeichnis
- 7.3 Preise kalkulieren
- 7.4 Buchführungsunterlagen erstellen
- 7.5 Bilanz und GuV erstellen
- 7.6 Rechnungen und Verträge ausstellen
10 Den Unternehmensabschluss vorbereiten
- 10.1 Aufgaben drei Monate vor dem Projektabschluss
- 10.2 Aufgaben einen Monat vor dem Projektabschluss
- 10.3 Aufgaben drei Wochen vor dem Projektabschluss
- 10.4 Aufgaben zwei Wochen vor dem Projektabschluss
- 10.5 Aufgaben eine Woche vor dem Projektabschluss
- 10.6 Der Unternehmens- abschluss
- 10.7 Abschlussbefragung ausfüllen
Wegweiser durch Kapitel 8.4 Marketing und Vertrieb
Dokumente zum Download/ Interessante Links
Ansprechpartner
Wie könnt ihr uns am besten erreichen?
- per Mail: junior@iwkoeln.de
- per Telefon: 0221/4981-700, für expert-Unternehmen aus Bayern: 089 / 44108-167
- per WhatsApp: 0221/4981-700 oder https://wa.me/message/ELTVMBHIDJVNK1
Ihr erreicht uns von Montag bis Freitag in der Regel von 10:00 - 16:00 Uhr. Alle Nachrichten, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, werden am nächsten Werktag abgerufen und beantwortet.